Allgemeine Informationen
Der Begleitausschuss ist das zentrale Gremium einer Partnerschaft für Demokratie. In regelmäßigen Abständen beraten die Mitglieder des Begleitausschusses über die strategisch-inhaltliche Ausrichtung der Partnerschaft und unterstützen die Arbeit der internen Koordination sowie der Koordinierungs- und Fachstelle. Der Begleitausschuss ist breit aufgestellt und bildet die Vielfältigkeit der Förderregion ab. Die Mitglieder rekrutieren sich aus der kommunalen Verwaltung, der Trägerlandschaft, der Politik, der Wirtschaft und der Anwohnerschaft. Beratend werden bedarfsweise Kolleg*innen aus dem Bereich Prävention der Polizei sowie der Wissenschaft hinzugezogen. Prinzipiell kann jede Person, die in der Förderregion wohnhaft oder berufstätig ist, dem Begleitausschuss beitreten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an eine der beiden Koordinierungsstellen. Um gezieltes Arbeiten zu ermöglichen, ist die Anzahl der Ausschussmitglieder derzeit auf 25 Personen beschränkt. Der Begleitausschuss hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die Sie hier einsehen können.
Aufgaben des Begleitausschusses
Der Begleitausschuss
- unterstützt und begleitet die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in der Partnerschaft für Demokratie;
- legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie nach Beratung in der Demokratiekonferenz fest;
- analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und sucht nach Wegen diese nutzbar zu machen und in vorhandene Strukturen einzubinden;
- berät die Koordinierungs- und Fachstelle und das federführende Amt in der praktischen Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“, insbesondere bei der Umsetzung und Fortschreibung sowie der nachhaltigen Verankerung und
- entscheidet über die Einzelmaßnahmen – insbesondere finanziert aus dem Aktions- und Initiativfonds –, die zur Umsetzung der Zielstellungen der „Partnerschaft für Demokratie“ durchgeführt werden sollen und begleitet diese.
Besonderheiten in der Förderregion
Die Begleitung von Projekten wird in der Förderregion Marzahn über Projektpat*innen sichergestellt. Sie umfasst neben der Beratung der Umsetzenden auch die regelmäßige Berichterstattung im Gremium. Die Übernahme einer Patenschaft durch Ausschussmitglieder ist freiwillig.
Darüber hinaus hat der Begleitausschuss die Möglichkeit sich selbst weitere Arbeitsaufträge zu erteilen oder themenspezifische Arbeitsgruppen zu bilden. Insbesondere bei der Vorbereitung der Demokratiekonferenzen oder der Unterstützung zur Bildung eines Jugendforums kommt die Expertise der Ausschussmitglieder zum Tragen.